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Bitcoin ist somit jedenfalls eine virtuelle Währung im Sinne der oben zitierten Definition. In Bitcoin abgewickelte Geschäfte unterliegen üblichen Steuerpflichten; sie sind nicht geeignet, der Umsatzbesteuerung zu entgehen. Ein Umtausch von Bitcoins in andere Zahlungsmittel – und umgekehrt – ist umsatzsteuerfrei nach Art. 135 Abs https://dllfiles.de. Dezember 2017 startete der Handel mit Bitcoin-Terminkontrakten an der […]